Mit unserer Fachkompetenz, Erfahrung und Empathie stehen wir Ihnen als verlässliche Partner zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihre familiären und erbrechtlichen Belange optimal geregelt werden.
Wir helfen Ihnen, im Erbrecht den Überblick zu behalten. Ob es darum geht Ihren letzten Willen festzuhalten, generelle Fragen zum Erb- und Pflichtteilsrecht zu beantworten oder Ihre Nachfolge noch zu Lebzeiten zu regeln - wir begleiten Sie Schritt für Schritt mit unserer Fachexpertise.
Der Formulierung des letzten Willens im Rahmen eines Testaments kommt immense Bedeutung zu. Damit es nach dem Ableben nicht zu Unklarheiten oder gar Streitfällen kommt, beraten wir Sie bei der richtigen Formulierung Ihres Testaments und bringen dieses in eine rechtlich gültige Form.
Nach dem Ableben einer Person wird vom Gericht ein Verlassenschaftsverfahren eingeleitet. Unsere Aufgabe besteht darin, das Verfahren als unparteiische und unabhängige Gerichtskommissäre mit den Beteiligten durchzuführen.
Im Leben kommt es oft anders, als man denkt. Wir wollen mit Ihnen vorausdenken, damit Sie auch für mögliche schwierige Lebenssituationen gewappnet sind.
Für volljährige Personen, die bereits in ihrer Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt sind, besteht die Möglichkeit einer Erwachsenenvertretung. Wir beraten Sie zu den Möglichkeiten und können die Registrierung eines Erwachsenenvertreters vornehmen.
Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie selbst bestimmen, wer in Ihrem Namen handelt und Entscheidungen trifft, sollten Sie dazu einmal nicht mehr in der Lage sein.
Die Gründung einer Familie zählt wohl zu den wichtigsten Entscheidungen in Ihrem Leben. Wir beraten Sie wie Sie klare Verhältnisse schaffen können.
Mit einem Ehe- bzw. Partnerschaftsvertrag können für den Fall der Trennung faire Regelungen, insbesondere hinsichtlich der Aufteilung von Vermögen, getroffen werden.
Die nicht eheliche Lebensgemeinschaft ist gesetzlich kaum geregelt. Es liegt daher bei den Partnern, ihre rechtlichen Verhältnisse wie beispielsweise Erbrecht, Unterhalt oder eine Aufteilung im Trennungsfall zu regeln.
Auch in Bezug auf das Verhältnis zwischen Eltern und Kindern, einschließlich Fragen zur Adoption, sind wir die richtigen Ansprechpartner. Vom Aufsetzen des Adoptionsvertrages bis zur Bewilligung durch das Gericht.
Für detaillierte Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen besuchen Sie die FAQ-Seite der österreichischen Notariatskammer. Dort finden Sie umfangreiche Erläuterungen zu diversen Themen rund um notarielle Dienstleistungen.
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