Ein Mann hält ein Kind an der Hand
Erbe und Familien

Wir denken voraus im Erb- und Familienrecht

Mit unserer Fachkompetenz, Erfahrung und Empathie stehen wir Ihnen als verlässliche Partner zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihre familiären und erbrechtlichen Belange optimal geregelt werden.

Alles aus einer Hand

Erbe

Wir helfen Ihnen, im Erbrecht den Überblick zu behalten. Ob es darum geht Ihren letzten Willen festzuhalten, generelle Fragen zum Erb- und Pflichtteilsrecht zu beantworten oder Ihre Nachfolge noch zu Lebzeiten zu regeln - wir begleiten Sie Schritt für Schritt mit unserer Fachexpertise.

Testament

Der Formulierung des letzten Willens im Rahmen eines Testaments kommt immense Bedeutung zu. Damit es nach dem Ableben nicht zu Unklarheiten oder gar Streitfällen kommt, beraten wir Sie bei der richtigen Formulierung Ihres Testaments und bringen dieses in eine rechtlich gültige Form.

Verlassenschaftsverfahren

Nach dem Ableben einer Person wird vom Gericht ein Verlassenschaftsverfahren eingeleitet. Unsere Aufgabe besteht darin, das Verfahren als unparteiische und unabhängige Gerichtskommissäre mit den Beteiligten durchzuführen.

Personenvorsorge

Im Leben kommt es oft anders, als man denkt. Wir wollen mit Ihnen vorausdenken, damit Sie auch für mögliche schwierige Lebenssituationen gewappnet sind.

Erwachsenenvertretung

Für volljährige Personen, die bereits in ihrer Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt sind, besteht die Möglichkeit einer Erwachsenenvertretung. Wir beraten Sie zu den Möglichkeiten und können die Registrierung eines Erwachsenenvertreters vornehmen.

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie selbst bestimmen, wer in Ihrem Namen handelt und Entscheidungen trifft, sollten Sie dazu einmal nicht mehr in der Lage sein.

Familie

Die Gründung einer Familie zählt wohl zu den wichtigsten Entscheidungen in Ihrem Leben. Wir beraten Sie wie Sie klare Verhältnisse schaffen können.

Ehe- und Partnerschaftsverträge

Mit einem Ehe- bzw. Partnerschaftsvertrag können für den Fall der Trennung faire Regelungen, insbesondere hinsichtlich der Aufteilung von Vermögen, getroffen werden.

Lebensgemeinschaftsverträge

Die nicht eheliche Lebensgemeinschaft ist gesetzlich kaum geregelt. Es liegt daher bei den Partnern, ihre rechtlichen Verhältnisse wie beispielsweise Erbrecht, Unterhalt oder eine Aufteilung im Trennungsfall zu regeln.

Adoption

Auch in Bezug auf das Verhältnis zwischen Eltern und Kindern, einschließlich Fragen zur Adoption, sind wir die richtigen Ansprechpartner.  Vom Aufsetzen des Adoptionsvertrages bis zur Bewilligung durch das Gericht.

Notarielle Dienstleistungen im Überblick

Testament
Schenkungsvertrag auf den Todesfall
Vorweggenommene Erbfolge
Vertretung im Verlassenschaftsverfahren
Vorsorgevollmacht
Erwachsenenvertretung
Patientenverfügung
Ehe- und Partnerschaftsverträge
Lebensgemeinschaftsverträge
Vorbereitung einer einvernehmlichen Ehescheidung
Adoptionsverträge
Zustimmungserklärungen nach dem Fortpflanzungsmedizingesetz
FAQ

Weitere Informationen

Für detaillierte Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen besuchen Sie die FAQ-Seite der österreichischen Notariatskammer. Dort finden Sie umfangreiche Erläuterungen zu diversen Themen rund um notarielle Dienstleistungen.

Unterzeichnung eines Vertrags
Kontaktaufnahme mit Telefon und Laptop
Kontakt

Wir unterstützen Sie in Familien- und Erbrechtsfragen

Vereinbaren Sie mit uns ein kostenloses Erstgespräch oder nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um Fragen zu unseren Dienstleistungen zu stellen.